Die neueste Planungsvariante ist jetzt ein Zuchtschweinestall mit 182 produktiven- bzw. 244 Zuchtschweineplätze. Der Stall ist, mit 85,30m x 19m, ca. 120qm größer als die bereits vorhandenen Stallungen! Für die vorhandenen Stallungen sind aber 299 Sauenplätze (nach VDI 3471) genehmigt!! Nach TA-Luft sind das bereits 390 Sauenplätze. Die Gesamtanlage kann dann mindestens 780 Sauenplätze (nach TA-Luft) enthalten. Dann ist aber ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich! Wird hier wieder gemogelt? Versucht mann schon wieder ein Genehmigungsverfahren nach den Bundesimmissionsschutzgesetz zu umgehen wie 1990? Damals ist auch Stallgebäude entstanden, das zur damaligen Zeit schon eine Anlage im Sinne des zu dieser Zeit gültigen Bundesimmissionsschutzgesetzes gewesen wäre.
Das Getreidelager soll als freistehendes Gebäude ausgeführt werden. Der neue Platz auf dem Grundstück lässt aber auch nichts Gutes erahnen. Wurde der Platz deshalb so gewählt, das dieses Gebäude später einmal an den vorhandenen Stallungen baulich angeschlossen werden kann?
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Die Skizze ist nicht Maßstäblich. Die eingezeichenten Gebäude zeigen die ungefähren Größenverhältnisse.
(Norden ist oben)