Der Problemfall,
 der hier dargestellt wird, ist ein Schweinezuchtbetrieb, der jetzt auch noch einen Schweinemaststall bauen will. Wäre das Baugebiet Medlitz-Süd, in 170m Entfernung vom diesem Schweinezuchtbetrieb, nicht durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf betreiben dieses Schweinezüchters, für nichtig erklärt worden hätten wir dieses Problem nicht. Aber die Bevölkerung in einem Dorfgebiet hat vermutlich kein Recht auf saubere Luft. Bauvoranfragen mit 1000-, 840-Schweinemastplätze wurden zwar abgewiesen, aber die aktuelle Bauvoranfrage für ein Gebäude mit 672-Schweinemastplätze und Getreidelager wird vom Landratsamt Bamberg als genehmigungsfähig eingestuft. Bei geschickter Planung kann das Getreidelager innerhalb kurzer Zeit ebenfalls zu einen Maststall umgebaut werden. Dann würde aber das geplante Gebäude, mit den Abmessungen 64,5m x 24,5m, Platz für mindestens 1600-Mastschweine (nach KTBL-Betriebsplanung) Platz bieten. Deshalb ist zu befürchten, das wie im Buch “Nachbarrecht für Landwirte” (ISBN-3-405-14475-2) Seite 83 u. 84 beschrieben wurde, dann doch 1600-Mastschweine in diesem Stall stehen, obwohl dieser Bestand zur Zeit nicht genehmigungsfähig ist. Ein Aussiedeln dieser Schweinemast hätte für alle Betroffene nur Vorteile. Die Geruchsbelastung für das Dorf wäre begrenzt und für den Schweinemastbetrieb besteht dann genügend Reserve für Erweiterungen.
Diese Planung wude im November 2002 aufgegeben!!!

Das geplante Gebäute mit dem  geplanten Schweinemaststall ist gelb markiert.