Johann Meißner, Medlitz Nr.: 36½; 96179 Rattelsdorf

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Abs.: Johann Meißner, Medlitz 36½; 96179 Rattelsdorf

An das
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- An den Landrat persönlich
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96045 Bamberg

 

Medlitz, den 5.Januar 2003

 

-Offener Brief-

 

Errichtung eines Mastschweinestalles mit Güllegruben und Halle zur Getreidelagerung

durch Herrn Michael Hennemann auf dem Grundstück FL-Nr.88 der Gemarkung Medlitz

Ihr Schreiben vom 15.11.2002

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Günther Denzler

 

 

Ihr Schreiben vom 15.11.2002 haben wir mit Erleichterung aufgenommen. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer. Am 19.12.2002 stimmte der Gemeinderat der Marktgemeinde Rattelsdorf der Bauvoranfrage des Herrn Hennemann zum Bau eines Zuchtschweinestalles zu.

Aus dem in Ihrem Schreiben angekündigten Zuchtschweinestall mit 182 Sauenplätze ist ein Zuchtschweinestall mit 244 Sauenplätze plus 780 Ferkelplätze geworden. Dieser Stall ist um 120qm größer als die bereits vorhandenen Stallungen.

Nach dem Gutachten des Herrn Dr. Zeisig vom 10.11.1995 (Seite 9) hat die vorhandene Stallanlage eine Kapazität von 299 Sauenplätze plus 740 Ferkelplätzen. Somit sind bei der größeren Grundfläche des neuen Vorhabens mindestens 299 Sauenplätze plus 780 Ferkelplätze anzunehmen. Dann hat die Gesamtanlage aber eine Größe von 788 Sauenplätze. Da diese Stallanlage dann größer als 750 Sauenplätze ist, ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.

Diese Stallanlage benötigt dann aber einen Abstand von 330m zur nächsten Wohnbebauung.

Eine solche Stallanlage muss aber auch nach der neuen TA-Luft bereits über 480m Abstand, wegen der Ammoniak-Emission von 5744kg/Jahr, zu einem Wald oder einem Ökosystem halten.

Das heißt als einfaches Beispiel: auf einer Fläche von 57ha fallen, bei gleichmäßiger Verteilung, pro ha 100kg Ammoniak pro Jahr. Eine kreisförmige Fläche von 57ha hat einen Radius von 425m. Das bedeutet, das wir Bürger von Medlitz unseren Rasen kaum mehr düngen müssen. Leider werden das vermutlich andere Pflanzen nicht überleben. Die gesundheitlichen Folgen und die Schäden an den Gebäuden sind bei einer ständigen Einwirkung solcher Ammoniakmengen kaum absehbar. Wir wollen kein zweites Neustadt/Orla. Die Auswirkungen der Schweinemastanlage Weira-Quaschwitz sollten auch in Ihrem Hause bekannt sein.

   Nach den Berechnungen des Landwirtschaftsamtes Coburg/Staffelstein verschiebt sich die Immissionszone nach Süden. Nach dieser Theorie müssten die neuen Stallungen die Abgase der vorhandenen Stallungen nach Süden wegsaugen. Das ist aber technisch nicht möglich. Wir befürchten das bei der aktuellen Version sich die Lage noch verschlechtert. Durch die in Ost/West-Richtung verlaufenden Gebäude werden die aus Richtung Süden kommenden Luftströmungen negativ beeinflusst. Schon aus den o. a. Gründen mit der möglichen Stallkapazität sind die neuen Berechnungen sehr zweifelhaft. Das diese theoretische Berechnung nicht immer zutrifft zeigt das Gutachten des Dr. Zeisig. Nach seinen Berechnungen sind in 93m Entfernung Gerüche aus den bereits vorhandenen Stallungen kaum wahrnehmbar. Diese Gerüche sind aber im erheblich weiter entfernten Ortskern (z.B.: Kirchplatz) in Medlitz oft sehr deutlich identifizierbar.

 Sie schreiben auch das eine Aussiedlung nicht mit öffentlichen Geldern gefördert wird und der Herr Hennemann sich auch nicht finanziell in der Lage dazu sieht. Wer aber ersetzt uns den Wertverlust unserer Wohnhäuser? Dagegen sind die zusätzlichen Kosten einer Aussiedlung durchaus vertretbar. Diese Mehrkosten reduzieren sich auf ein Minimum, wenn bei den Berechnungen der entgangene Gewinn durch verzögerten Baubeginn noch berücksichtigt wird. Wer außerdem, anstatt eines Maststalls mit 672 Mastplätzen einen Zuchtschweinestall mit 244 Sauenplätze bauen kann, dem dürften die finanziellen Mittel auch dazu nicht fehlen. Im übrigen liegt der aktuelle Reingewinn des vorhandenen Betriebes nach meinen Schätzungen bei ca. 100.000 Euro pro Jahr.

 Dieser Standort ist nicht erst seit heute ein Interessenkonflikt. Der Betrieb hätte bereits 1990 aussiedeln müssen, was auch der Vater des Herrn Hennemann hätte erkennen können. Bereits damals musste die Umnutzung eines Rinderstalls zu einem Mastschweinestall mit 200 Mastplätzen aus Immissionsschutzgründen aufgegeben werden.

Uns ist auch unverständlich weshalb in Innenministerium bereits am 16.12.2002 bekannt war, das der geplante Stall Kapazität von 244 Sauenplätze und 780 Ferkelplätze haben soll, obwohl der Gemeinderat erst am 19.12.2002 darüber entschieden hat. Wurden Sie über die Planungsabsichten des Herrn Hennemann falsch informiert? Oder haben Sie uns, was wir nicht annehmen, falsch Informiert?

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johann Meißner

 

 Anlage:

 Schreiben aus dem Innenministerium vom 16.12.2002

 Az.: Gz. IIB5-4160.Ofr-009702