Abs.: Johann Meißner, Medlitz 36½; 96179 Rattelsdorf

An den
Bürgermeister
und an den
Gemeinderat
der Marktgemeinde Rattelsdorf
96179 Rattelsdorf

 

 

 

Medlitz, den 23. Dezember. 2002

Offener Brief zum Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2002

Bauvoranfrage der Fam. Hennemann Neubau eines Zuchtschweinestalles

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

Sehr geehrte Gemeinderäte

 

 

 

Ich habe viel Respekt vor der Tätigkeit unseres Bürgermeisters Herrn Jäger und vor dem Beschluss über die oben genannte Bauvoranfrage zu dem Neubau eines Zuchtschweinestalles. Diesen Beschluss, den ich nicht akzeptieren kann, will ich auch hier nicht kritisieren. Aber ein knapperes Ergebnis hätte auch den Anforderungen genügt. Auf die Richtigkeit einer Beurteilung durch eine Fachbehörde, in diesem Fall vom Landwirtschaftsamt Coburg/Staffelstein, müsse sich der Gemeinderat verlassen können. Diese Beurteilung entspricht aber nicht den „Stand der Technik“. Dies hätte der Marktgemeinderat Herr Reindl aufgrund seiner Tätigkeit im Landratsamt erkennen können. Bei so großen Stallanlagen ist eine Beurteilung nur auf der Basis eines Standortgutachtens des Deutschen Wetterdienstes möglich.

  Ich kritisiere aber die mehrfache Äußerung „der Herr Hennemann hat sich bewegt“. Diese Feststellung habe ich mit Befremden aufgenommen. Diese Äußerung  kann ich so nicht gelten lassen. Der Herr Hennemann hat sich zwar bewegt, aber nur zu seinen Gunsten und zu Lasten der Bürger von Medlitz. Er hat noch „eins draufgesetzt“. Die Tatsache das aus dem Mastschweinestall ein Zuchtschweinestall geworden ist, rechtfertigt die o.g. Äußerung keines Falls. Aus einem Maststall mit 1114,75qm ist ein Zuchtschweinestall mit 1620.7qm Grundfläche geworden! Dieses Bauvorhaben hat eine um 129,6qm größere Grundfläche als die bereits vorhandenen Stallgebäude ( die Futterzentrale nicht mitgerechnet)!

Der halbe Emissionsradius ist mit 105m um 12m größer als der Emissionsradius der vorhandenen Stallungen von 93m. Unverständlich ist mir weshalb die vorhandene Stallanlage mit 299 Sauenplätze und 95 Punkten einen Emissionsradius von 93m benötigt, die geplante Stallanlage mit „nur“ 244 Sauenplätze und 100 Punkten aber bereits 105m Emissionsradius benötigt. Das sind 12m mehr! Diese größere Grundfläche und der höhere Emissionsradius können nur auf eine gleich große oder höhere Stallkapazität der geplanten Stallanlage schließen lassen. Auch ein Verschieben der Emissionszone nach Süden widerspricht den gesunden Menschenverstand, diese Feststellung kann nur das Gewissen der mit der Genehmigung  solcher Stallanlage beauftragten Personen beruhigen. Praktisch würde das bedeuten das die geplante Stallanlage diese Emissionen der vorhandenen Stallanlage wegsaugt. Dieses ist natürlich technisch unmöglich. Offen ist auch die Frage ob die Gesamtanlage mit 543 Sauenplätze (nach VDI 3471) nicht sogar nach TA-Luft beurteilt werden muss. Dann hat aber diese Stallanlage mehr als 560 Sauenplätze (nach TA-Luft) und ist somit nach den BImsG zu beurteilen. Wie weit dieses Bauvorhaben dann aber noch genehmigungsfähig ist, ist vermutlich Sache des Verwaltungsgerichts.

Wenigstens eine dieser Unstimmigkeiten hätte das in Bau- und Verwaltungsrecht kompetente Gemeinderatsmitglied erkennen müssen. Seine Hauptsorge war aber nur die namentliche Abstimmung um vermutlich evt. privatrechtliche Regressansprüche des Antragstellers gegen verantwortungsvolle Gemeinderatsmitglieder zu erleichtern.

Ist es nicht Aufgabe der Gemeinderäte zum Wohle aller Bürger zu entscheiden? Diesen Grundsatz haben die Richter bereits übersehen.

 

 

 

Hochachtungsvoll

 

 

Johann Meißner